Degem - Deutsche Gesellschaft für elektroakustische Musik e.V.

[ 01. Juli 2009 ]

GEMA - Online-Petition

Zur Aufregung um die Online-Petition in Sachen GEMA gibt's ja derzeit 
viele Massen-Mails und Aufgeregtheiten.
Daher hier mal ein halbwegs brauchbarerer Überblick, was los ist:

http://tinyurl.com/degem090701b

Die Gema selbst hat eine Stellungnahme zu dem Vorgang publiziert, die 
man hier findet:

http://tinyurl.com/degem090701c

... und wer jetzt immer noch meint ;-) den 82.700 Unterschriften 
seine hinzufügen zu wollen, findet die Online-Petition hier:
http://tinyurl.com/degem090701d

Und hier ist der Original-Text der Petition:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen….dass das Handeln der GEMA 
auf ihre Vereinbarkeit. mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und 
Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA 
in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die 
Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der 
Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-
Modalitäten vorgenommen wird.

Begründung
Das Ziel dieser Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn 
geistiges Gut ist schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-
Mitglieder und Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu 
ihrem Recht kommen.
Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und 
schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.

Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende 
drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-
Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen 
Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter 
die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine 
Konzerte mehr.

Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, 
hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der 
GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten „großen Topf“.
Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig 
Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.

Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die 
Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, 
was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein 
Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte 
Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne 
vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke 
aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.

All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur.
Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“."

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