[ 15. Oktober 2009 ]

DEUTSCHER MUSIKRAT – Klage wg. Rücklagen

Von: info@niehusmann.org
Quelle:
http://is.gd/4kTgt
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http://www.moritzeggert.de/files/dmr_mv_2009_rundschreiben_pr%C3%A4sident_20091015.pdf

kurz:
Der Musikrat hat eine Klage gegen den Bund eingereicht (die jetzt dem Verwaltungsgericht Köln vorliegt).
Nach der Insolvenz des Musikrats vor einigen Jahren (ihr erinnert euch) wurde nach der Neukonstituierung eine Rücklage von insgesamt 710.000,-EUR gebildet. Jeder der jemals mit einer größeren Organisation zu tun hat weiß, dass solche Rücklagen nötig sind – schließlich muß man ja beständig den Spagat zwischen dem in Vorleistung gehen (zum Beispiel Honorare, Aufträge, Projekte) und dem steten Zittern um die Mittel aus der öffentlichen Hand bewältigen (von denen man oft erst im letzten Moment weiß, wie hoch sie eigentlich ausfallen werden). Nun hat der Bund die Bildung solcher Rücklagen moniert und hat die Finanzierung des Musikrats um 445.667,-EUR gekürzt (nach Gegenrechnung der Rücklagen).