[ 29. Juni 2013 ]

URHEBERRECHT – Digitalisierung verwaister Werke im Urheberrecht geregelt

Von: Kulturrat Newsletter
Betreff: Endlich geschafft: Digitalisierung verwaister Werke im Urheberrecht geregelt
Datum: 28. Juni 2013 14:00:37 MESZ

Endlich geschafft: Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke im Urheberrecht geregelt
Deutscher Kulturrat bedauert, dass sich Bundesjustizministerium solange Zeit gelassen hat

Berlin, den 28.06.2013. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, freut sich, dass in der gestrigen Bundestagssitzung eine gesetzliche Regelung zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke beschlossen wurde.

Damit geht ein sich über Jahre hinziehender Entscheidungsprozess bei einer an sich unstrittigen Angelegenheit zu Ende. Noch in dieser Wahlperiode wurde hiermit Rechtssicherheit für Bibliotheken geschaffen und auch die Deutsche Digitale Bibliothek kann auf einem sicheren rechtlichen Fundament die Digitalisierung vorantreiben. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Gesetzesentwurf in erster Linie auf die Umsetzung der „Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke“ gestützt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Geschafft, kurz vor dem Ende der Wahlperiode ist es doch noch gelungen die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu schaffen. Damit kann die Deutsche Digitale Bibliothek nunmehr ihr Digitalisierungsvorhaben vorantreiben und sich in die europäische digitale Bibliothek, die Europeana, einbringen. Warum sich das Bundesjustizministerium solange Zeit für diese überfällige Regelung gelassen hat, wird wohl ein Geheimnis bleiben.“

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